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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
§ 31
Angemeldete Marken
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.
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