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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
§ 13
Muster und Modelle
Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.
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