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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
§ 24 Ort und Form des Registers

(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.