Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV) § 42bÄnderung oder Löschung einer Lizenz
Der Antrag auf Änderung oder Löschung einer nach § 30 Absatz 6 des Markengesetzes eingetragenen Lizenz muss die Registernummer der Marke und die Bezeichnung der Lizenz, die geändert oder gelöscht werden soll, enthalten.