(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 254, S. 9)
            
             
          
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse
- 1.
 Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
 Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
 Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
 Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
 Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
 Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich 
- 7.
 Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
- 8.
 Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung,
- 9.
 die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 10.
 die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 11.
 die Gesamtnote in Worten,
- 12.
 Befreiungen nach § 13,
- 13.
 Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 16.