Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 835 - 836
Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele c und d,
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 2.3
Datenschutz und Datensicherheit,
- 2.4
Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziel b,
- 4.
Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziel a,
- 5.1
Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziele a und b,
- 6.4
Datenauswertung, Lernziel c,
- 6.5
Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziel d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und d,
- 3.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.
Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziele b und c,
- 7.1
Dokumentation, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1
Prozessbegleitung, Lernziele b und c,
- 6.2
Datenerfassung, Codierung,
- 6.4
Datenauswertung, Lernziel f,
- 7.1
Dokumentation, Lernziel c,
- 7.2
Projektabrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziel f,
- 3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und f,
- 5.2
Planung und Organisation, Lernziele a, b, j und k,
- 6.4
Datenauswertung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
- 3.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 5.1
Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziel c,
- 5.2
Planung und Organisation, Lernziele c und d,
- 6.3
Datenprüfung, Gewichtung, Lernziele a und b,
- 6.4
Datenauswertung, Lernziele b und d,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f,
- 2.4
Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziele a und c,
- 5.2
Planung und Organisation, Lernziele e, g und h,
- 6.1
Prozessbegleitung, Lernziel a,
- 6.5
Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziel e,
- 3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- 3.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 5.2
Planung und Organisation, Lernziele f und i,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- 6.3
Datenprüfung, Gewichtung, Lernziel c,
- 6.4
Datenauswertung, Lernziel e,
- 7.2
Projektabrechnung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.