Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen,
- 6.
Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten,
- 7.
Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen,
- 9.
Abstimmen von Farben,
- 10.
Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen,
- 11.
Anfertigen von Glatzen,
- 12.
Anfertigen von Masken und Körperteilen,
- 13.
Anfertigen von Spezialeffekten,
- 14.
Schminken,
- 15.
Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen,
- 16.
Prüfen von Arbeitsergebnissen,
- 17.
Arbeiten für Proben und Produktionen.