Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV) § 19Veröffentlichungen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.