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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV)
§ 6
Erforderliche Daten zur Registrierung
Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.
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