Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus
- 1.
einem Test zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit und zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen und
- 2.
einem Aufsatz.
Der Test nach Satz 1 Nummer 1 umfasst einen Leistungstest und einen Persönlichkeitstest.