Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV) § 18Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter
In jeder Ausbildungsstätte wird eine Ausbildungsleiterin oder ein Ausbildungsleiter sowie eine Vertretung bestellt.