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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 29
Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie (Prüfungsamt) zuständig.
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