Die Zwischenprüfung besteht aus
- 1.
einer schriftlichen Prüfung,
- 2.
einer mündlichen Prüfung und
- 3.
einer praktischen Prüfung.
Die Bundespolizeiakademie kann mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 in der Zwischenprüfung die praktische Prüfung entfällt.