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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 49 Zeitpunkt

Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt.