zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (Meliorationsanlagengesetz - MeAnlG)
§ 18
Überleitungsvorschrift
Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular