Über das in § 3 Absatz 2 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden Zusatzqualifikationen vereinbart werden:
- 1.
Digitale Vernetzung,
- 2.
Programmierung,
- 3.
IT-Sicherheit und
- 4.
Additive Fertigungsverfahren.