Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf,
- 1.3
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes,
- 1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung,
- 1.5
Umweltschutz;
- 2.
Gesundheitsschutz und Hygiene:
- 2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
- 2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten;
- 3.
Kommunikation:
- 3.1
Kommunikationsformen und -methoden,
- 3.2
Verhalten in Konfliktsituationen;
- 4.
Patientenbetreuung und -beratung:
- 4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen,
- 4.2
Beraten von Patienten und Patientinnen;
- 5.
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
- 5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe,
- 5.2
Qualitätsmanagement,
- 5.3
Zeitmanagement,
- 5.4
Arbeiten im Team,
- 5.5
Marketing;
- 6.
Verwaltung und Abrechnung:
- 6.1
Verwaltungsarbeiten,
- 6.2
Materialbeschaffung und -verwaltung,
- 6.3
Abrechnungswesen;
- 7.
Information und Dokumentation:
- 7.1
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 7.2
Dokumentation,
- 7.3
Datenschutz und Datensicherheit;
- 8.
Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin:
- 8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik,
- 8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie,
- 8.3
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln;
- 9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation;
- 10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen.