| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
| 1 | 2 | 3 | 
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) |   | 
| 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | - a)
 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen - b)
 Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben - c)
 Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen - d)
 Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - e)
 Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen - f)
 Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben 
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| 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | - a)
 Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen - b)
 Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern - c)
 Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern 
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| 1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3) | - a)
 Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen - b)
 für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen - c)
 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären - d)
 Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben - e)
 Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden - f)
 Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben - g)
 im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden 
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| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 4 Nr. 1.4) | - a)
 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen - b)
 berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
 Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
 Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 
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| 1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
 mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
 für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
 Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
 Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 
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| 1.6 | Datenschutz (§ 4 Nr. 1.6) | - a)
 rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten - b)
 Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden 
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| 2 | Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse (§ 4 Nr. 2) |   | 
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | - a)
 Lern- und Arbeitstechniken anwenden - b)
 Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten - c)
 Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten - d)
 mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten - e)
 Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen - f)
 betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen - g)
 Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen - h)
 Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten - i)
 Aufgaben im Team planen und bearbeiten - j)
 Projekte planen und bearbeiten 
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| 2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.2) | - a)
 Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen - b)
 Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - c)
 rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten - d)
 Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen 
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| 2.3 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4 Nr. 2.3) | - a)
 Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten - b)
 externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen 
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| 2.4 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2.4) | - a)
 Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
 Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen - c)
 Kundenkontakte herstellen - d)
 Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden - e)
 Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren - f)
 kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen 
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| 2.5 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.5) | - a)
 fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
 im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
 Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache 
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| 3 | Programmplanung und Produktentwicklung (§ 4 Nr. 3) |   | 
| 3.1 | Programme und Profile (§ 4 Nr. 3.1) | - a)
 Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten - b)
 Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen - c)
 Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen 
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| 3.2 | Redaktion, Lektorat (§ 4 Nr. 3.2) | - a)
 Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen - b)
 konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten - c)
 Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen - d)
 Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben 
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| 3.3 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 3.3) | - a)
 Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten - b)
 Bestimmungen des Urheberrechts beachten - c)
 Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten - d)
 bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken 
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| 4 | Herstellung und Produktion (§ 4 Nr. 4) |   | 
| 4.1 | Planung und Kalkulation (§ 4 Nr. 4.1) | - a)
 Termine festlegen und verfolgen - b)
 Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen - c)
 Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen 
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| 4.2 | Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 4.2) | - a)
 Angebote einholen, vergleichen und auswählen - b)
 Aufträge vergeben - c)
 interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren 
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| 4.3 | Datenhandling (§ 4 Nr. 4.3) | - a)
 Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten - b)
 unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten - c)
 strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen 
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| 4.4 | Gestaltung von Digital- und Printmedien (§ 4 Nr. 4.4) | - a)
 Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten - b)
 an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken - c)
 bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken - d)
 an der Layouterstellung mitwirken 
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| 4.5 | Koordinierung von Produktionsprozessen (§ 4 Nr. 4.5) | - a)
 Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten - b)
 Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen - c)
 Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen 
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| 5 | Marketing, Verkauf und Vertrieb I (§ 4 Nr. 5) |   | 
| 5.1 | Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung (§ 4 Nr. 5.1) | - a)
 Markt- und Wettbewerbssituation beobachten - b)
 Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden - c)
 Zielgruppen analysieren und bestimmen - d)
 an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten - e)
 Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten - f)
 Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren 
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| 5.2 | Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.2) | - a)
 Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen - b)
 Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden - c)
 Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen - d)
 Verfahren der Preisfindung anwenden - e)
 Rechnungserstellung steuern und kontrollieren - f)
 Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen - g)
 Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen - h)
 beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen - i)
 auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen - j)
 Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen - k)
 Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren 
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| 5.3 | Werbung für Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.3) | - a)
 an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken - b)
 an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken - c)
 werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen - d)
 Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen - e)
 Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen - f)
 Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten - g)
 Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen 
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| 5.4 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.4) | - a)
 Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen - b)
 bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken - c)
 vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen - d)
 Vertriebskonzepte umsetzen - e)
 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern - f)
 Vertriebsdaten ermitteln und auswerten 
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| 5.5 | Branchenspezifische Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 5.5) | - a)
 Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden - b)
 Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen - c)
 produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden 
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| 6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 6) |   | 
| 6.1 | Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 6.1) | - a)
 Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen - b)
 Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen - c)
 Buchungen vornehmen - d)
 Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - e)
 Kosten- und Leistungsrechnung anwenden 
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| 6.2 | Controlling (§ 4 Nr. 6.2) | - a)
 Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten - b)
 Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen - c)
 Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten 
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| 6.3 | Beschaffung und Lagerhaltung (§ 4 Nr. 6.3) | - a)
 Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen - b)
 Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten - c)
 an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken 
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