Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 806 - 807
Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
Berufsbildung,
- 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a bis c,
- 2.5
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 3.1
Programme und Profile, Lernziel a,
- 5.1
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele a bis c,
- 5.2
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b,
- 5.3
Werbung für Produkte und Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz,
- 1.5
Umweltschutz,
- 1.6
Datenschutz,
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziele a bis c,
- 4.3
Datenhandling, Lernziele a und b,
- 4.4
Gestaltung von Digital- und Printmedien
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziel d,
- 2.3
Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel b,
- 2.5
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 5.1
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele d bis f,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele e bis g,
- 3.2
Redaktion, Lektorat, Lernziele a und b,
- 3.3
Rechte und Lizenzen, Lernziele a und b,
- 4.1
Planung und Kalkulation, Lernziele a und b,
- 4.3
Datenhandling, Lernziel c,
- 4.5
Koordinierung von Produktionsprozessen,
- 5.2
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis k,
- 5.3
Werbung für Produkte und Dienstleitungen, Lernziele b bis g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 4.2
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziel a,
- 5.4
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b,
- 5.5
Branchenspezifische Rahmenbedingungen,
- 6.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele c und d,
- 6.3
Beschaffung und Lagerhaltung
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d bis g,
- 3.1
Programme und Profile, Lernziele b und c,
- 3.2
Redaktion, Lektorat, Lernziele c und d,
- 3.3
Rechte und Lizenzen, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 4.1
Planung und Kalkulation, Lernziel c,
- 4.2
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziele b und c,
- 5.4
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis f,
- 6.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel e,
- 6.2
Controlling
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele h bis j,
- 2.4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- 2.5
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln.