(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- Fachrichtung Archiv
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1)
1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt II
2) Abschnitt I
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.
- 1.2
Erschließung, Lernziele c und e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- II.
- 1.3
Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,
- II.
- 1.4
Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- II.
- 1.3
Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- II.
1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.
1.2
Erschließung, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
- II.
- 1.2
Erschließung, Lernziel e,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- II.
- 1.4
Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
fortzuführen.
Fachrichtung BibliothekErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.1)
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.2)
- II.
- 2.2
Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- II.
- 2.4
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition
- II.
2.3
Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
2.2
Erschließung, Lernziele b bis d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- II.
- 2.1
Erwerbung, Lernziel c,
- II.
- 2.2
Erschließung, Lernziel a,
- II.
- 2.3
Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
2.4
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- II.
- 2.1
Erwerbung, Lernziel c,
- II.
- 2.2
Erschließung, Lernziel a,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
2.4
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
Fachrichtung Information und DokumentationErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1)
3.1
Beschaffung, Lernziele a und b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
3.2
Erschließung, Lernziele a und b,
- II.
- 3.3
Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- II.
- 3.4
Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,
- II.
- 3.2
Erschließung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- II.
- 3.1
Beschaffung, Lernziel c,
- II.
- 3.4
Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,
fortzuführen.
Fachrichtung BildagenturErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.1)
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- II.2)
- 4.1
Beschaffung, Lernziele a und c,
- II.
- 4.2
Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
----------
1) Abschnitt I
2) Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- II.
- 4.4
Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
4.3
Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- II.
4.1
Beschaffung, Lernziele b, d und e,
- II.
- 4.2
Erschließung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
- II.
- 4.3
Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,
- II.
- 4.4
Bildvermittlung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- II.
- 4.3
Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.
4.4
Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- II.
- 4.1
Beschaffung, Lernziele a, d und e,
- II.
- 4.4
Bildvermittlung, Lernziele d und e,
fortzuführen.
Fachrichtung Medizinische Dokumentation
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1)
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)
- 5.1
Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
5.2
Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,
- II.
- 5.3
Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
- II.
- 5.4
Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.
2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.
5.2
Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und d
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f,
- II.
- 5.4
Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
5.1
Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildpositionen
- I.
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- II.
- 5.3
Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und c
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.
5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
- II.
- 5.2
Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel a
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.
5.4
Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel c
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
- I.
6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.
3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f
fortzuführen.