In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen. Der Bericht soll Angaben enthalten 
- 1.
- zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb, 
- 2.
- zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, 
- 3.
- zum Angebot variabler Tarife, 
- 4.
- zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie 
- 5.
- zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.