In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen. Der Bericht soll Angaben enthalten
- 1.
zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb,
- 2.
zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
- 3.
zum Angebot variabler Tarife,
- 4.
zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie
- 5.
zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.