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Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
  § 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
  § 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
  § 4 Verordnungsermächtigungen
  § 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Abschnitt 2
 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1
 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
  § 6 Inverkehrbringen von Messgeräten
  § 7 Vermutungswirkung
  § 8 Konformitätserklärung
  § 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
  § 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
Unterabschnitt 2
 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  § 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
  § 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
  § 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
  § 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
  § 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
  § 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
  § 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
  § 18 Vergabe von Kennnummern
  § 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
  § 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
  § 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
  § 21a Akkreditierte interne Stelle
  § 22 Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 3
 Pflichten der Wirtschaftsakteure
  § 23 Pflichten des Herstellers
  § 24 Pflichten des Bevollmächtigten
  § 25 Pflichten des Einführers
  § 26 Pflichten des Händlers
Unterabschnitt 4
 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
  § 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
  § 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
  § 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
Unterabschnitt 5
 Verordnungsermächtigung
  § 30 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1
 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
  § 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
  § 32 Anzeigepflicht
  § 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
  § 34 Vermutungswirkung
  § 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
  § 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
Unterabschnitt 2
 Eichung und Befundprüfung
  § 37 Eichung und Eichfrist
  § 38 Verspätete Eichungen
  § 39 Befundprüfung
  § 40 Zuständige Stellen für die Eichung
Unterabschnitt 3
 Verordnungsermächtigung
  § 41 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4
 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
  § 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
  § 43 Anforderungen an Fertigpackungen
  § 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5
 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
  § 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  § 46 Regelermittlungsausschuss
  § 47 Metrologische Rückführung
Abschnitt 6
 Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1
 Marktüberwachung
  § 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
  § 49 Marktüberwachungskonzept
  § 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
  § 50a Formale Nichtkonformität
  § 50b Risiko durch konforme Messgeräte
  § 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
  § 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
  § 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
  § 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung
  § 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
  § 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
Unterabschnitt 3
 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
  § 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
  § 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
Abschnitt 7
 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
  § 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
  § 60 Bußgeldvorschriften
  § 61 Einziehung
Abschnitt 8
 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 62 Übergangsvorschriften