Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
 
§  1Anwendungsbereich des Gesetzes
§  2Allgemeine Begriffsbestimmungen
§  3Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§  4Verordnungsermächtigungen
§  5Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
 
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
 
Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
 
§  6Inverkehrbringen von Messgeräten
§  7Vermutungswirkung
§  8Konformitätserklärung
§  9Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
§ 10Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
 
Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung
von Konformitätsbewertungsstellen
 
§ 11Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
§ 12Befugnisse der anerkennenden Stelle
§ 13Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 14Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
§ 15Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
§ 16Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
§ 17Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
§ 18Vergabe von Kennnummern
§ 19Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 20Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 21Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 21aAkkreditierte interne Stelle
§ 22Widerruf der Anerkennung
 
Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
 
§ 23Pflichten des Herstellers
§ 24Pflichten des Bevollmächtigten
§ 25Pflichten des Einführers
§ 26Pflichten des Händlers
 
Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und
Inbetriebnahme in besonderen Fällen
 
§ 27EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 28Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
§ 29Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
 
Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung
 
§ 30Verordnungsermächtigung
 
Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
 
Unterabschnitt 1
Verwenden von
Messgeräten und Messwerten
 
§ 31Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
§ 32Anzeigepflicht
§ 33Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
§ 34Vermutungswirkung
§ 35Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
§ 36Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
 
Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung
 
§ 37Eichung und Eichfrist
§ 38Verspätete Eichungen
§ 39Befundprüfung
§ 40Zuständige Stellen für die Eichung
 
Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung
 
§ 41Verordnungsermächtigung
 
Abschnitt 4
Fertigpackungen und
andere Verkaufseinheiten
 
§ 42Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 43Anforderungen an Fertigpackungen
§ 44Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
 
Abschnitt 5
Aufgaben der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
Regelermittlungsausschuss, Rückführung
 
§ 45Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 46Regelermittlungsausschuss
§ 47Metrologische Rückführung
 
Abschnitt 6
Metrologische Überwachung
 
Unterabschnitt 1
Marktüberwachung
 
§ 48Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
§ 49Marktüberwachungskonzept
§ 50Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 50aFormale Nichtkonformität
§ 50bRisiko durch konforme Messgeräte
§ 51Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 52Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
§ 53Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
 
Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung
von Messgeräten und Messwerten
 
§ 54Grundsätze der Verwendungsüberwachung
§ 55Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
§ 56Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
 
Unterabschnitt 3
Aufsicht über
staatlich anerkannte Prüfstellen
 
§ 57Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 58Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
 
Abschnitt 7
Gebührenregelungen
und Bußgeldvorschriften
 
§ 59Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 60Bußgeldvorschriften
§ 61Einziehung
 
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
 
§ 62Übergangsvorschriften