Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
 Umweltschutz,
- 5.
 Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
 Planen und Organisieren der Arbeit,
- 7.
 Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 8.
 Qualitätsmanagement,
- 9.
 Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen,
- 10.
 Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen,
- 11.
 Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen,
- 12.
 Einstellen von Prozeßparametern,
- 13.
 Optimieren des Produktionsprozesses,
- 14.
 Herstellungs- und Montageprozesse,
- 15.
 prozeßbegleitende Prüfungen,
- 16.
 Durchführen von Endtests,
- 17.
 Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.