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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Milchqualität
§ 1 

Zuständig für die Durchführung von Rechtsakten des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.