1 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
| 8 | |
- b)
Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten - c)
Konflikte im Team lösen
| | 8 |
2 | Qualitätssicherungssysteme anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
| 2 | |
- b)
betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen - c)
Produktstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen, insbesondere Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte anhand von Laborergebnissen und sensorischen Kriterien beurteilen
| | 8 |
3 | Hygienemaßnahmen anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden sowie dabei Maßnahmen zur Sicherung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beachten - b)
Reinigungsanlagen und -systeme anwenden und warten - c)
Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisieren - d)
Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
| 10 | |
- e)
Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen
| | 4 |
4 | Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
Milch kontrollieren, beurteilen und annehmen - b)
Milch bearbeiten, insbesondere reinigen, erhitzen, standardisieren, kühlen und lagern - c)
Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten, insbesondere von Konsummilch, Butter, Käse und Milcherzeugnissen, durchführen
| 25 | |
- d)
produktspezifische Rezepturen anwenden und Mischungen ansetzen - e)
Bedienungsanleitungen und Wartungspläne umsetzen
| | 23 |
5 | Steuern und Regeln von Produktionsprozessen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
Fließschemata lesen und anwenden - b)
Produktionsprozesse überwachen, Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
| 15 | |
- c)
Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte, insbesondere Butterungsmaschinen, Separatoren, Reifungsbehälter, Käsungs-, Eindampfungs-, Trocknungs-, Filtrations- und Abfüllanlagen sowie Wärmetauscher, vorbereiten, in Betrieb nehmen und umrüsten - d)
Prozessleittechnik bedienen - e)
Versorgungsanlagen überwachen - f)
Einflussfaktoren im Produktionsprozess im Hinblick auf Technologie und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
| | 21 |
6 | Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien annehmen und kontrollieren - b)
Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagern - c)
Lagerbestand kontrollieren und pflegen
| 4 | |
- d)
Produkte für den Versand vorbereiten und Abgabe von Produkten durchführen
| | 4 |
7 | Verpacken von Produkten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
Abfüll- und Verpackungsanlagen beschicken und bedienen - b)
Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen - c)
Fertigpackungen prüfen und beurteilen
| 10 | |
- d)
Verpackungsmaterialien prüfen und hinsichtlich des Verwendungszwecks beurteilen
| | 8 |
8 | Informations- und Kommunikationstechniken anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) | - a)
Informationen beschaffen, auswerten und einordnen - b)
betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden - c)
Daten erfassen, sichern und pflegen; Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
| 4 | |
- d)
Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
| | 2 |