(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)
Durch Einschüssefinanzierte Absicherungder Zinsgarantien im Geschäftsjahr …** Stand am Anfang des Geschäftsjahres | … Euro |
Stand am Ende des Geschäftsjahres | … Euro |
Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.