(1) Wer das Studium erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
(2) Im Abschlusszeugnis sind anzugeben
- 1.
die Feststellung, dass die Masterprüfung bestanden worden ist,
- 2.
die in den Modulen erzielten Noten,
- 3.
das Thema der Masterarbeit sowie
- 4.
die Gesamtnote.