(1) Für die Wahlniederschrift ist § 85 nicht anzuwenden. Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 
- 1.
- die Zahl der - a)
- von den Delegierten abgegebenen Wahlumschläge, 
- b)
- von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Seebetrieben abgegebenen Wahlumschläge; 
 
- 2.
- die Zahl der - a)
- von den Delegierten abgegebenen gültigen Stimmen, 
- b)
- von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Seebetrieben abgegebenen gültigen Stimmen; 
 
- 3.
- die Zahl der - a)
- von den Delegierten abgegebenen ungültigen Stimmen, 
- b)
- von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Seebetrieben abgegebenen ungültigen Stimmen; 
 
- 4.
- bei Verhältniswahl - a)
- die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen der Delegierten, 
- b)
- die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben und die Umrechnung dieser Stimmen auf Stimmen von Delegierten nach § 106 Abs. 5 Nr. 2, 
- c)
- die Summen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen der Delegierten und der umgerechneten Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben, 
- d)
- die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge; 
 
- 5.
- bei Mehrheitswahl - a)
- die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen der Delegierten, 
- b)
- die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben und die Umrechnung dieser Stimmen auf Stimmen von Delegierten nach § 106 Abs. 5 Nr. 2, 
- c)
- die Summen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen der Delegierten und der umgerechneten Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben; 
 
- 6.
- die Namen der gewählten Aufsichtsratsmitglieder; 
- 7.
- die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder; 
- 8.
- besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.