- 1.
Betrieb:
alle Ställe mit Tieren empfänglicher Arten oder sonstigen Standorte zur ständigen oder vorübergehenden Haltung dieser Tiere einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude und des dazugehörigen Geländes, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und der räumlichen Anordnung, insbesondere der Ver- und Entsorgung, eine Einheit bilden, mit Ausnahme von Schlachtstätten, Transportmitteln und Grenzkontrollstellen sowie Wildgehegen, die größer als 25 Hektar sind;
- 2.
Tiere empfänglicher Arten:
Tiere der Unterordnung Wiederkäuer (Ruminantia), Schweine (Suina) und Schwielensohler (Tylopoda) der Ordnung Paarhufer (Artiodactyla);
- 3.
Fleisch:
alle Teile von Tieren empfänglicher Arten, frisch oder in Form von Hackfleisch, Fleischerzeugnissen oder Fleischzubereitungen, die zum Genuss für Menschen oder zur Verfütterung an Tiere geeignet sind;
- 4.
Milch:
- a)
nicht über 40 Grad Celsius erhitzte Milch (Rohmilch),
- b)
über 40 Grad Celsius erhitzte oder einer Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogene Milch oder
- c)
Milcherzeugnisse
von Tieren empfänglicher Arten;
- 5.
Häute:
Häute, Felle, Wolle, Haare oder Borsten von Tieren empfänglicher Arten;
- 6.
Futtermittel:
Einzel- oder Mischfuttermittel einschließlich Heu und Stroh;
- 7.
Dung:
Ausscheidungen von Tieren empfänglicher Arten, auch in Mischung mit Einstreu, insbesondere Mist, Jauche oder Gülle;
- 8.
Notimpfung:
Schutzimpfung oder Suppressivimpfung;
- 9.
Schutzimpfung:
eine Impfung von Tieren empfänglicher Arten zum Schutz der Tiere vor der Ansteckung mit dem Virus der Maul- und Klauenseuche;
- 10.
Suppressivimpfung:
eine Impfung von Tieren empfänglicher Arten zur Verhinderung der Verschleppung des Virus der Maul- und Klauenseuche in einen Betrieb oder in ein bestimmtes oder innerhalb eines bestimmten Gebiets.