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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
§ 35 Berechnung von Fristen

Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.