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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
§ 35
Berechnung von Fristen
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
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