Verordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (Magermilchpulverabsatz-Verordnung) Schlußformel
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten