(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen,
- 2.
projektorientierte Arbeitsweisen anwenden,
- 3.
Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten,
- 4.
Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten,
- 5.
Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden,
- 6.
Service und Betreuung durchführen,
- 7.
Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen,
- 8.
in Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen sowie
- 9.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt sowie
- 5.
im Arbeitskontext kultursensibel handeln.