| 1 | Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
betriebliche Arbeitsstrukturen und -prozesse in Bezug auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz erläutern - b)
Einführung neuer Mitarbeitenden begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken - c)
Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und die Personaleinsatzplanung unterstützen, dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten - d)
Nachweise für die Personaleinsatzplanung und für die Arbeitszeiterfassung führen - e)
Arbeitsprozesse im Hinblick auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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| 2 | Projektorientierte Arbeitsweisen anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
| - a)
Planung, Strukturierung, Umsetzung und Steuerung betrieblicher Projekte unterstützen - b)
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten - c)
Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassen - d)
Projektmanagementmethoden anwenden
| | 8 |
| 3 | Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
rechtliche und vertragliche Regelungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen im Sinne der Vertragspartner einhalten - b)
Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Mobilitätsmarktes für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich nutzen - c)
Anforderungen aus Leistungskatalogen und Verkehrsverträgen bei der Entwicklung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich darstellen und umsetzen - d)
Leistungen verschiedener Verkehrsträger und Mobilitätsanbieter in ihrer Vernetzung beschreiben und bewerten
| 9 | |
- e)
intermodale und multimodale Wegeketten voneinander abgrenzen und ihre Verknüpfungsleistungen im Rahmen von Mobilitätsangeboten mitgestalten - f)
Plattformen und Tools des datenbasierten Mobilitätsmanagements anwenden und unter Berücksichtigung verkehrsgeographischer Begebenheiten für individuelle kundenbezogene Dienstleistungsangebote nutzen
| | |
| | | - g)
bei der Angebotserstellung Aspekte von Umweltfreundlichkeit und Ressourcennutzung berücksichtigen - h)
Produkte und Leistungen entlang der Reisekette kundenorientiert unter Anwendung geeigneter Vertriebskanäle anbieten - i)
die Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und der Gestaltung des Dienstleistungsangebots berücksichtigen - j)
Kundenfeedback aufnehmen, auswerten und weitergeben - k)
Bedeutung der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitäts- und Beförderungsleistungen herausstellen
| |
11 |
| 4 | Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
das Auftreten und die Rolle als Dienstleister gegenüber den Kunden und Kundinnen reflektieren und das Verhalten kundenorientiert gestalten - b)
Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen unter Berücksichtigung der Diversität der Kunden und Kundinnen - c)
Kommunikationskanäle auswählen und einsetzen - d)
unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise beraten - e)
Kundenerwartungen ermitteln und Angebote des Mobilitätsanbieters unterbreiten
| 11 | |
- f)
Problemsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen - g)
in Störungssituationen kundenorientiert kommunizieren - h)
Deeskalationstechniken präventiv und in Konfliktsituationen anwenden
| | 11 |
| 5 | Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Kunden und Kundinnen Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen, auch unter Nutzung von Medien entsprechend betrieblicher Vorgaben - b)
fremdsprachige Dokumentvorlagen, Standardtexte und Textbausteine in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit internationalen Kunden und Kundinnen nutzen
| 9 | |
- c)
Beratungsgespräche mit Kunden und Kundinnen situations- und adressatengerecht führen
| | 9 |
| 6 | Service und Betreuung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Produkt- und Serviceleistungen Kunden und Kundinnen erläutern und anbieten, dabei entsprechende Tarife anwenden - b)
unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise betreuen - c)
IT-Systeme anwenden - d)
vertragliche Rechte und Pflichten bei der Leistungserfüllung beachten - e)
kunden- und serviceorientiert handeln
| 22 | |
| | | - f)
Service- und Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden - g)
Kunden und Kundinnen in herausfordernden Situationen betreuen und notwendige Prozesse einleiten und managen - h)
Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden - i)
am betrieblichen Verbesserungsmanagement mitwirken
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| 7 | Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
| - a)
technische Service- und Notfalleinrichtungen bedienen und kontrollieren - b)
Störungen an technischen Service- und Notfalleinrichtungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten - c)
Kunden und Kundinnen die Bedienung technischer Service- und Notfalleinrichtungen des Betriebes erklären
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| 8 | In Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilen - b)
Maßnahmen zur Abwehr nach betrieblichen Vorgaben und Regelungen einleiten sowie anwenden - c)
Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung ergreifen - d)
Notfallmeldekette auslösen und einhalten; Hilfe anfordern - e)
in Notsituationen bis zum Eintreffen von Hilfskräften Personen betreuen und informieren - f)
Evakuierungsprozesse situationsbezogen unterstützen - g)
Reisenden-Lenkfunktion bei Ersatzverkehren und Busnotverkehr übernehmen - h)
Gesamtvorgang des Vorfalls dokumentieren - i)
betriebliche Leitlinien und Hilfsangebote zur Nachsorge psychisch belastender Ereignisse erläutern - j)
Strategien für den Umgang mit psychisch belastenden Ereignissen anwenden
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| 9 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten - b)
Geschäftsvorfälle bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten - c)
vorbereitende Arbeiten für die Buchführung und für Jahresabschlüsse durchführen - d)
Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln sowie Material und Dienstleistungen beschaffen
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- e)
Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit in der betrieblichen Leistungserstellung beachten - f)
Angebotskalkulation auf Basis von vorhandenen Kosten- und Leistungsdaten durchführen - g)
bei der Datenerhebung unterstützen und die Datenerhebung für betriebliche Dokumentationen nutzen - h)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
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