Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
Umgang mit Kunden,
- 8.
Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen,
- 9.
Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen,
- 10.
Herstellen von Filz- und Strohhüten,
- 11.
Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien,
- 12.
Ausgestalten von Kopfbedeckungen,
- 13.
Herstellen von Unterformen,
- 14.
Kopieren von Kopfbedeckungen,
- 15.
Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen,
- 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.