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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften

Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.