Die klinische Prüfung oder die Leistungsstudie darf nicht fortgesetzt werden, wenn
- 1.
die Stellungnahme der zuständigen Ethik-Kommission zurückgenommen oder widerrufen wurde,
- 2.
die Genehmigung einer klinischen Prüfung oder einer Leistungsstudie zurückgenommen oder widerrufen wurde oder
- 3.
das Ruhen der klinischen Prüfung oder der Leistungsstudie angeordnet wurde oder die sofortige Unterbrechung der klinischen Prüfung oder der Leistungsstudie angeordnet wurde.