Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen,
- 7.
graphisches Zeichnen,
- 8.
Farben und Edelmetalle,
- 9.
Kopieren von Vorlagen und Dekoren,
- 10.
Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren,
- 11.
Malen von Dekoren.