Der Prüfling ist spätestens zwei Wochen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Die Einladung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: 
- 1.
- Bezeichnung des durchführenden Meisterprüfungsausschusses sowie der dem Prüfling zugeordneten Prüfungskommission, 
- 2.
- Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfungsleistung, 
- 3.
- notwendige und zulässige Arbeits- und Hilfsmittel, 
- 4.
- Hinweis auf § 7.