Der Prüfling ist spätestens zwei Wochen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Die Einladung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
Bezeichnung des durchführenden Meisterprüfungsausschusses sowie der dem Prüfling zugeordneten Prüfungskommission,
- 2.
Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfungsleistung,
- 3.
notwendige und zulässige Arbeits- und Hilfsmittel,
- 4.
Hinweis auf § 7.