- 1.
zur Person des Prüflings,
- 2.
über den abgelegten Teil der Meisterprüfung,
- 3.
über Ort und Zeit der Erbringung der Prüfungsleistung,
- 4.
über die Personen, die mit der Aufsicht beauftragt waren,
- 5.
über die Mitglieder der Prüfungskommissionen, die mit der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen befasst waren,
- 6.
über den Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts oder der Meisterprüfungsarbeit, des Fachgesprächs, der Situationsaufgabe oder der Arbeitsprobe sowie über die sonstigen Prüfungsaufgaben,
- 7.
über die Bewertung der Prüfungsbereiche, der Prüfungsfächer, der Handlungsfelder, des praktischen Teils im Teil IV der Meisterprüfung und von Ergänzungsprüfungen.