Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Gegenstand |
§ 2 | Zuständiger Meisterprüfungsausschuss |
§ 3 | Beschlussfassung |
§ 4 | Ausschluss von der Mitwirkung |
§ 5 | Verschwiegenheit |
§ 6 | Nichtöffentlichkeit |
§ 7 | Rücktritt, Nichtteilnahme |
§ 8 | Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße |
Abschnitt 2
Organisation und
Vorbereitung der Prüfungsleistungen
§ 9 | Organisation der Meisterprüfung |
§ 10 | Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung |
§ 11 | Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung |
§ 12 | Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen |
§ 13 | Befreiungen |
§ 14 | Einladung zur Prüfung |
Abschnitt 3
Durchführung der Prüfungsleistungen
§ 15 | Prüfungsaufgaben |
§ 16 | Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung |
§ 17 | Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung |
§ 18 | Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung |
§ 19 | Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung |
§ 20 | Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung |
§ 21 | Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der Meisterprüfung |
Abschnitt 4
Abschluss des
Meisterprüfungsverfahrens,
Wiederholung, Dokumentation
§ 22 | Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis |
§ 23 | Wiederholung der Meisterprüfung |
§ 24 | Niederschrift |
§ 25 | Prüfungsunterlagen |
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 | Bewertungsmaßstab und -schlüssel |
Anlage 2 | Zeugnisinhalte |