zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
§ 24
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular