MTAPrV
Ausfertigungsdatum: 24.09.2021
Vollzitat:
"MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4467), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist"
Stand: | Geändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 |
Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV) |
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 36/2005 (CELEX Nr: 32005L0036) +++)
§ 1 | Inhalt der Ausbildung |
§ 2 | Gliederung der Ausbildung |
§ 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 4 | Praktische Ausbildung |
§ 5 | Interprofessionelles Praktikum |
§ 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
§ 7 | Jahreszeugnisse |
§ 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
§ 9 | Praxisbegleitung |
§ 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
§ 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
§ 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
§ 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
§ 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
§ 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
§ 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
§ 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
§ 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
§ 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
§ 20 | Nachteilsausgleich |
§ 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
§ 22 | Versäumnisse |
§ 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
§ 24 | Niederschrift |
§ 25 | Vornoten |
§ 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
§ 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
§ 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
§ 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
§ 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
§ 35 | Note für den schriftlichen Teil |
§ 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
§ 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
§ 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
§ 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
§ 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 48 | Durchführung des praktischen Teils |
§ 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
§ 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
§ 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
§ 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
§ 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
§ 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
§ 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 60 | Erforderliche Unterlagen |
§ 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
§ 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
§ 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
§ 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
§ 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
§ 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
§ 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
§ 69 | Wiederholung |
§ 70 | Bescheinigung |
§ 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 73 | Bescheinigung |
§ 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
§ 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
§ 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
§ 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
§ 88 | Bescheinigung |
§ 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
§ 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
§ 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
§ 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
§ 95 | Bescheinigung |
§ 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
§ 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
§ 98 | Aktualität von Nachweisen |
§ 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
§ 99a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 99b | Erforderliche Unterlagen |
§ 99c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 99d | Erlaubnisurkunde |
§ 99e | Erforderliche Unterlagen |
§ 100 | Übergangsvorschrift |
§ 101 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 14 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) | Notendefinition |
---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik | 1 820 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik | 200 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 160 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse | 700 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse | 300 |
III | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen | 1 000 |
IV | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 200 |
V | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 240 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik der Sinnesorgane insbesondere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase und des Gehirns, des Nervensystems und der Muskelfunktion, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems und des respiratorischen Systems inklusive invasiver, allergologischer Funktionsdiagnostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten einschließlich Vorbefundung | 1 640 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik | 270 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in funktionsdiagnostischen Prozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 200 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 130 | |
Gesamtstundenumfang | 2 400 |
Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik | 1 820 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik | 200 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 160 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.1, KB III und KB IV | 1 000 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.2, KB III und KB IV | 300 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
Stunden zur freien Verteilung | 300 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Einsatzgebiet Radiologie entspricht: KB I, KB III, KB IV, KB V | 700 |
Einsatzgebiet Strahlentherapie entspricht: KB II, KB III, KB IV, KB V | 400 |
Einsatzgebiet Nuklearmedizin entspricht: KB I, KB II, KB III, KB IV, KB V | 300 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
Stunden zur freien Verteilung | 320 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Sinnesorgane des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens und der Nase inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
Sinnesorgan des Gehirns sowie der Funktionsdiagnostik des Nervensystems und der Muskelfunktion (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislaufsystems inklusive invasiver Funktionsdiagnostik und Kontrollen von Implantaten (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
Funktionsdiagnostik des Gefäßsystems (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 180 |
Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
Stunden zur freien Verteilung | 220 |
Gesamtstundenumfang | 2 200 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB I.1, KB II.2, KB III und KB IV | 1 000 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung zur Analyse von Lebensmitteln, sowie KB III und KB IV | 300 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
Stunden zur freien Verteilung | 300 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom | ___________________ | bis | ___________________ |
Ort, Datum | ||
________________________________________________________ | (Stempel) | |
________________________________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung) |
„___________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am ___________________ die staatliche Prüfung für den Beruf nach § 1 Absatz 1 Nummer 1* – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vor dem Prüfungsausschuss bei der | ||
(Bezeichnung der Schule) | ||
in | bestanden. | |
Es wurden folgende Prüfungsnoten erteilt: | ||
1. im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
2. im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
3. im praktischen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Zahlen | „___________________“ | |
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Worten | „______________________________________“ |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 Nummer 1* – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________“ | ||
zu führen. |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
„______________________________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Stempel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
„______________________________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Stempel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |