Teil 1
Ausbildung
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Interprofessionelles Praktikum |
| § 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
| § 7 | Jahreszeugnisse |
| § 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 9 | Praxisbegleitung |
| § 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
Teil 2
Staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
| § 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
| § 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 20 | Nachteilsausgleich |
| § 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 22 | Versäumnisse |
| § 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 24 | Niederschrift |
| § 25 | Vornoten |
| § 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 2
Schriftlicher Teil
der staatlichen Prüfung
| § 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 35 | Note für den schriftlichen Teil |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil
der staatlichen Prüfung
| § 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Abschnitt 4
Praktischer Teil
der staatlichen Prüfung
| § 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 48 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Abschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
| § 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 3
Erlaubnisurkunde
| § 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 4
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
| § 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 60 | Erforderliche Unterlagen |
| § 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen
nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Eignungsprüfung
| § 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 69 | Wiederholung |
| § 70 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 73 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen
nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
| § 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 88 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
| § 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 95 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
| § 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 98 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei der
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
| § 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Abschnitt 6
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
| § 99a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 99b | Erforderliche Unterlagen |
| § 99c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 99d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 7
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
| § 99e | Erforderliche Unterlagen |
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
| § 100 | Übergangsvorschrift |
| § 101 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 14 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |