- 1.
wirkt mit dem Träger der praktischen Ausbildung auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zusammen,
- 2.
trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts mit der praktischen Ausbildung,
- 3.
erstellt ein schulinternes Curriculum,
- 4.
prüft, ob der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des schulinternen Curriculums entspricht und
- 5.
unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang.