Teil 1
Erlaubnis zum
Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 | Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
§ 2 | Rücknahme der Erlaubnis |
§ 3 | Widerruf der Erlaubnis |
§ 4 | Ruhen der Erlaubnis |
Teil 2
Vorbehaltene Tätigkeiten
§ 5 | Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen |
§ 6 | Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten |
Teil 3
Ausbildung
und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 7 | Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes |
Abschnitt 2
Ziele der Ausbildung
§ 8 | Allgemeines Ausbildungsziel |
§ 9 | Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 10 | Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie |
§ 11 | Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 12 | Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin |
Abschnitt 3
Ausbildung
§ 13 | Dauer und Struktur der Ausbildung |
§ 14 | Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung |
§ 15 | Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen |
§ 16 | Anrechnung von Fehlzeiten |
§ 17 | Verlängerung der Ausbildungsdauer |
§ 18 | Mindestanforderungen an Schulen |
§ 19 | Praktische Ausbildung |
§ 20 | Praxisanleitung |
§ 21 | Träger der praktischen Ausbildung |
§ 22 | Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule |
§ 23 | Praxisbegleitung |
§ 24 | Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan |
§ 25 | Staatliche Prüfung |
Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis
§ 26 | Ausbildungsvertrag |
§ 27 | Inhalt des Ausbildungsvertrages |
§ 28 | Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages |
§ 29 | Vertragsschluss bei Minderjährigen |
§ 30 | Anwendbares Recht |
§ 31 | Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung |
§ 32 | Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person |
§ 33 | Pflichten der auszubildenden Person |
§ 34 | Ausbildungsvergütung |
§ 35 | Überstunden |
§ 36 | Probezeit |
§ 37 | Ende des Ausbildungsverhältnisses |
§ 38 | Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung |
§ 39 | Wirksamkeit der Kündigung |
§ 40 | Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis |
§ 41 | Nichtigkeit von Vereinbarungen |
Teil 4
Anerkennung von
Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 42 | Begriffsbestimmungen |
§ 43 | Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes |
§ 44 | Prüfungsreihenfolge |
§ 45 | Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation |
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften
§ 46 | Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen |
§ 47 | Wesentliche Unterschiede |
§ 48 | Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen |
§ 49 | Anpassungsmaßnahmen |
§ 50 | Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang |
§ 51 | Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang |
§ 52 | Europäischer Berufsausweis |
Abschnitt 3
Partielle Berufsausübung
§ 53 | Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1
Erbringung von
Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 54 | Dienstleistungserbringung |
§ 55 | Meldung der Dienstleistungserbringung |
§ 56 | Berechtigung zur Dienstleistungserbringung |
§ 57 | Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation |
§ 58 | Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung |
§ 59 | Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person |
Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung
in anderen Mitgliedstaaten,
in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
§ 60 | Bescheinigung der zuständigen Behörde |
Teil 6
Zuständigkeiten
und Aufgaben der Behörden
§ 61 | Zuständige Behörde |
§ 62 | Gemeinsame Einrichtungen |
§ 63 | Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten |
§ 64 | Warnmitteilung durch die zuständige Behörde |
§ 65 | Unterrichtung über Änderungen |
§ 66 | Löschung einer Warnmitteilung |
§ 67 | Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise |
§ 68 | Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung |
Teil 7
Verordnungsermächtigung
§ 69 | Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung |
Teil 8
Bußgeldvorschriften
Teil 9
Übergangs- und
Schlussvorschriften
§ 71 | Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
§ 72 | Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung |
§ 73 | Abschluss begonnener Ausbildungen |
§ 74 | Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz |
§ 75 | Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen |
§ 76 | Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen |