(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:
- 1.
Aufsatz,
- 2.
Leistungstest,
- 3.
Persönlichkeitstest,
- 4.
Simulationsaufgabe und
- 5.
biographischer Fragebogen.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.