Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (MtDBwVWehrtechnikVDV) § 2Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwölf Monate.