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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV)
§ 31 Lehrgänge

Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.
Einführungslehrgang,
2.
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,
3.
Lehrgang „Datenverarbeitung“ und
4.
Abschlusslehrgang.