Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV) § 31Lehrgänge
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.
Einführungslehrgang,
2.
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,