(1) Nach dem Ende der Lehrgänge berechnet das Bildungszentrum der Bundeswehr für jede Anwärterin und jeden Anwärter
- 1.
eine Rangpunktzahl für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“ und
- 2.
eine gemeinsame Rangpunktzahl für den Einführungslehrgang, den Lehrgang „Datenverarbeitung“ und den Abschlusslehrgang.